Menschenwürde im Internationalen Menschenrechtsschutz
Die Achtung der Menschenwürde nimmt nicht zuletzt aus historischen Gründen eine zentrale Rolle in der bundesdeutschen Verfassungsstaatlichkeit ein. Angesichts der nationalsozialistischen Gräueltaten fand der Würdebegriff darüber hinaus auch Eingang in die internationalen Menschenrechtsabkommen. Dies entspricht dem der Menschenwürdeidee immanenten universellen Geltungsanspruch. Während sich der Würdebegriff in der Bundesrepublik indes auf einen gemeinsamen Wertekanon stützen kann, stellt dessen Deutung in einer weltanschaulich und religiös diversen Welt die zuständigen internationalen Spruchkörper vor besondere Herausforderungen. Der Vortrag der ehemaligen Vizepräsidentin des UN-Menschenrechtsausschusses beschäftig sich daher mit Bedeutung und Funktion der Menschenwürdegarantie im Rahmen der internationalen Menschenrechtsabkommen und erläutert, wie der Spagat zwischen Universalitätsanspruch und Pluralität der Wertordnungen gelingen kann.
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