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Die allgemein anerkannten Regeln der Technik aus der Sicht des Richters

Wenn ein Jurist einen Begriff wie "allgemein anerkannte Regeln der Technik" serviert bekommt, läuft ihm gewissermaßen das Wasser im Munde zusammen in der Vorfreude darauf, diesen Begriff zu definieren. So schwer es mir fällt, möchte ich dennoch, jedenfalls vorläufig, auf eine solche Definition verzichten, zumal solche Definitionen heute im Verlauf dieser Veranstaltung schon zur Sprache gekommen sind. Den Schwerpunkt will ich auf den zweiten Teil des Themas setzen, auf die - praktische- Sicht des Richters. Dazu legitimiert mich meine Tätigkeit als Richter am Oberlandesgericht Celle, wo ich als Mitglied eines Zivilsenats zum erheblichen Teil mit Bausachen zu tun habe. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik begegnen dem Richter natürlich auch in anderen Bereichen, insbesondere im Haftungsrecht und im Verwaltungsrecht. Bitte erlauben Sie mir aber, mich meiner praktischen Erfahrung entsprechend im wesentlichen auf das Bauvertragsrecht zu beschränken. Ich hoffe, daß trotz dieser Einschränkung die typisch richterliche Sichtweise deutlich wird.

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