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Koordinierung im öffentlichen Personennahverkehr dargestellt am Beispiel des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV)

In städtischen Verkehrsregionen, in denen für die Bedienung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mehrere Verkehrsträger zuständig sind, ergibt sich die Notwendigkeit, das ÖPNV-System zu koordinieren und zu vereinheitlichen. Dies ist u. a. für den Benutzer des Systems, aber auch aus wirtschaftlichen Gründen, vornehmlich aus der Sicht der Betreiber, erforderlich. Nachteile eines nicht integrierten Verkehrsangebotes innerhalb eines Verkehrsraumes, in dem beispielsweise verschiedene Unternehmen sich die Verkehrsbedienung teilen und der Fahrgast mehrere Fahrtausweise erwerben muß, können damit weitgehend beseitigt werden. Als Kooperationsform in der Reihenfolge von "losen Verbindungen" zwischen zwei oder mehreren Verkehrsbetrieben des ÖPNV, z. B. durch Absprachen über Formen der Zusammenarbeit, bis hin zu Fusionen, bei denen die einzelnen Verkehrsträger ihre Selbständigkeit vollständig aufgeben, sind folgende ModelIe zu nennen: - Die Verkaufsgemeinschaft (Absprachen über wechselseitigen Verkauf von Fahrausweisen). - Die partielle tarifliche Zusammenarbeit (Absprachen verschiedener Verkehrsunternehmen in Teilbereichen des Tarifs oder Netzes), so zum Beispiel durch: Additionstarif (Anschlußfahrausweis ), Übergangstarif, Durchtarifierung (auf einer Strecke), Gemeinschaftstarif (auf gemeinsamer Linie). - Die Tarifgemeinschaft (einheitlicher Tarif im Gebiet der Partner). - Die Verkehrsgemeinschaft (verkehrliche Zusammenarbeit). - Der Verkehrsverbund (die Koordinierungsaufgaben werden einer besonderen Organisation übertragen. Die Verbundunternehmen behalten ihre rechtliche Selbständigkeit). - Die Fusion (die Unternehmen verschmelzen zu einem Gesamtverkehrsträger und verlieren damit ihre Eigenständigkeit).

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