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Die Münzprobationstage im Alten Reich

Prägeberechtigten Ständen, die ihre Münzproduktion gegenseitig auf den inneren Gehalt überprüfen wollen oder sollen, bietet sich die Einrichtung einer gemeinsamen Veranstaltung, eines Münzprobationstages, an. Nach dem Vorbild des Rheinischen Münzvereins wurde diese Institution auf den Reformreichstagen empfohlen und gelangte in die drei Reichsmünzordnungen und die Probationsordnungen. Nach mehreren Anläufen konnten sich Probationstage in acht von zehn Reichskreisen langfristig etablieren. Hauptaufgabe war die Untersuchung der aktuellen Münzproduktion auf Schrot und Korn, wie sie in den Fahrbüchsen von den einzelnen Ständen vorgelegt wurde. Daneben wurden auch Stichproben von eigenen und fremden Geldstücken aus dem Zahlungsverkehr auf ihren inneren Wert geprüft. Schließlich waren sowohl die Bewerber auf das Kreisamt des Generalmünzwardeins als auch die von den Einzelständen angenommenen Münzmeister und Spezialwardeine zu examinieren und zu vereidigen. Wie liefen nun solche Probationskonvente in administrativer Hinsicht ab, wer hatte die Veranstaltung zu besuchen, wonach wurde die Tagesordnung bestimmt, nach welchen Regeln wurden die Münzen untersucht, wie wurde in Streitfällen verfahren, auf welche Art die Ergebnisse publiziert? An welchen Orten wurde getagt, wie lange dauerten die einzelnen Zusammenkünfte, in welcher Regelmäßigkeit fanden sie statt? In welcher Beziehung standen die Probationstage zu den Kreistagen, auf denen ebenfalls Münzangelegenheiten verhandelt werden konnten? Wie lange hatte die Einrichtung Bestand, und welche Änderungen ergaben sich bis zum Ende des Alten Reiches? Darüber geben neben dem Wortlaut der Probationsordnungen auch die Protokolle, Abschiede und Probationsregister, aber auch Instruktionen für die Gesandten und Berichte von Teilnehmern Auskunft.

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