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Multimediale Schadstoffmodellierung

Durch menschliche Aktivitäten werden tagtäglich eine Vielzahl chemischer Stoffe mit unterschiedlichen physikalischen und chemischen Eigenschaften in die Umwelt entlassen. Bei der Rohstoffgewinnung, der Produktion und Verarbeitung von Gütern, ihrem Ver- und Gebrauch sowie ihrer Entsorgung ggf. Wiederverwertung treten räumlich und zeitlich variable Emissionen auf, die zu einer Schädigung der Umwelt insgesamt einschließlich der abiotischen Ressourcen und der davon lebenden Organismen führen können. Dazu gehört auch der Mensch, auf den die verschiedenen chemischen Stoffe nachteilig rückwirken können. In den letzten Jahren ist, insbesondere im europäischen Umweltrecht, ein deutlicher Trend zum integrierten Umweltschutz zu erkennen. Dies bedeutet, dass die Umwelt nicht mehr sektoral und medienbezogen sondern als ein Ganzes betrachtet wird, d.h. als ein System ineinandergreifender Prozesse. Beispiele für europäische Umweltgesetze dieser integrativen Art sind die Richtlinien 93/67/EEC und 1488/94 zur Regulierung von neuen und alten Stoffen (EC 1996), die Wasserrahmenrichtlinie und die Richtlinie 96/61/EG über integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, die sog. IVU-Richtlinie. Letztere ist hauptsächlich Gegenstand dieses Workshops. Darin werden medienübergreifende Immmissionsgrenzwerte gefordert, damit es nicht zu einer Verlagerung der Verschmutzung von einem Medium in ein anderes kommt. Im Folgenden sollen die Methoden vorgestellt werden, mit denen die medienübergreifende (=multimediale) Verteilung von Schadstoffen ermittelt werden kann. Dazu orientiere ich mich an den im Technical Guidance Document (TGD) (EC 1996A) beschriebenen und in der Software EUSES implementierten Modellen (EC 1996B), die im Rahmen der Chemikalienregulierung seit Beginn der 80er Jahre diskutiert (COWAN et al.1995) worden sind. Dabei geht es mir um die wissenschaftlichen Grundlagen, wie die medienübergreifende Verteilung von Schadstoffen in der Umwelt beschrieben und erfasst werden kann und weniger um die Umsetzung in einem Gesetzeswerk wie der IVU-Richtlinie.

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