Kritik der beiden Druckschriften über die Befugniß des Calenberg-Grubenhägischen Landesdeputations-Collegii etc. und der Prüfung meiner öffentlichen Erklärung und feierlichen Verwahrung etc. / von von Berlepsch
Wer darf die Einwohner der Kurbraunschweigischen Staaten, während der franz. Okkupation derselben, mit Rechtsbestande besteuern? und Können, bei dieser Gelegenheit, allgemeine Schulden auf das Hannöverische, Rechtsverbindlicher Weise, gemacht werden?