Ueber Einige, welche das Publikum in Druckschriften rücksichtlich meiner haben belehren wollen, als ein wichtiger Beitrag zur Beantwortung der Fragen: Wer darf die Einwohner der Kurbraunschweigischen Staaten, während der französischen Okkupation derselben, mit Rechtsbestande besteuern? und Können bei dieser Gelegenheit allgemeine Schulden auf das Hannöverische, rechtsverbindlicher Weise, gemacht werden? / von dem Hofrichter, auch Land- und Schatzrate [Friedrich Ludwig] von Berlepsch