Statut, die Abänderungen 1) des Statuts vom 20. November 1851, die Herstellung und Erhaltung der vor den Thoren und innerhalb der Feldmarken der Stadt Braunschweig belegenen Wege betreffend, und 2) des Statuts vom 21. Juni 1869, die Abänderungen des Statuts vom 20. November 1851, über die Verwaltung der Weichbildsgemeinden und Feldmarks-Interessentschaften der Stadt Braunschweig, betreffend, enthaltend. - (Sammlung der Statuten der Stadt Braunschweig ; 2c )
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